Was im öffentlichen Konfigurator steht spielt keine große Rolle, außer der Händler hat quasi diese Konfiguration euch bestätigt hat.
Wichtig ist ob ihr die Serienausstattung als Anhang zum euren Kaufvertrag bekommen habt aus dem Seat Händlersystem und was euch der Händler erzählt hat (wobei bei mündlichen Absprachen es immer so eine Sache ist vor dem Gericht...praktisch spielt es aber keine Rolle ob schriftlich oder mündlich...der Beweis ist aber das Problem).
An sich pappt doch jeder Händler (auf Anweisung der Hersteller) eigentlich die Liste mit der Serien- und Sonderausstattung an den Kaufvertrag dran aus dem Händler Bestellsystem weil eigentlich nur dieser in der Regel sehr zeitnah und genau von Seat gepflegt wird.
Alles andere ist reine Kulanz von Seat.
Der absenkbare Beifahrerspiegel war eben anfangs im System hinterlegt und wurde so eben ausgedruckt aus dem Händler System.
@Matze
Wenn es in deinen Bestellunterlagen aufgeführt ist, hat Seat ja mittlerweile eine Regelung mit den 150 Euro. Da pennt dein Händler gerade. Ich würde bei Seat anrufen. Die sorgen in der Regel für Bewegung.