Also der Herr Frankenstein von Fa. Borbet folgt meinen Ausführungen:
Hallo Herr Supke,
Sie habe im Grunde genommen alles soweit korrekt ausgeführt. Siehe die u.a. Stellungnahme.
Die Einschränkung durch die Reifenauflage
A09(Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.)wird durch die Reifenauflage
A93(Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).erlaubt.
Das "siehe Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers" in der A93 bezieht sich NUR auf die Montage der Schneeketten, dass diese nur laut Betriebsanleitung auf der Vorderachse montiert werden dürfen.
Die Herstellerangabe lt. Bedienungsanleitung (zur Verwendung von Schneeketten nur auf 7x17 ET40) bezieht sich nur auf die Serienbereifung (sprich: ECE-Freigabe) lt. COC-Papier. Der Hersteller hat nur diese Reifengrößen getestet und nur die 17" für Schneeketten freigegeben.
Für die von uns getesteten Rad-/Reifenkombinationen erhalten Sie ein Gutachten zur ABE und sind somit freigegeben (ABE-Freigabe).
Anders verhält es sich z.B. bei 19" Felgen aus unserem Haus, hier muss z.B. eine TÜV-Abnahme erfolgen (A01), die Radabdeckung an Achse 1 muss verändert werden (K01) und es dürfen nur noch 9mm Schneeketten verwendet werden (A93a)