Beiträge von Brooks im Thema „Update Systemsoftware (MIB3)“

    4. Hat schon jemand den juristischen Pfad eingeschlagen und welche Möglichkeiten gibt es denn, eine eventuelle "Sammelklage" ins Auge zu fassen?

    In Deutschland gibt es die "Sammelklage" nicht.

    Aufgrund unserer Rechtsprechung ist in diesem Fall immer noch die Forderung zur Wandlung und dann ggf. die Individualklage zu empfehlen.*


    Wandlung: Werkstatt hat das Recht auf 2x Nachbesserung eines Fehlers. Diesen unbedingt im entsprechenden Werkstattauftrag festhalten und alles schriftlich geben lassen.

    In unserem Fall hat das meine Frau so gemacht und nach dem der Fehler (ausgefallene Rückfahrkamera, komplett schwarzer Bildschirm) das 3. x aufgetreten ist, mittels Anwalt die Wandlung gefordert.


    *stellt nur eine Empfehlung dar.

    Das ist doch wohl ein Witz, die haben doch Null Ahnung !

    Das hat vermutlich weniger mit "Null Ahnung" zu tun, sondern mit Hilflosigkeit.


    Monatlich werden da zehntausende von Emails mit Beschwerden, Anfragen und Beschimpfungen wegen dieses MIB3 Armutszeugnis ankommen. Da gibt es vorgefertigte Antworten die dann von Bots verschickt werden.


    Und als Endverbraucher kannst du nichts, aber rein gar nichts machen, ausser eine Wandlung anstreben.