Beiträge von ATNEV im Thema „SUV-Fahrer müssen höhere Bußgelder zahlen“

    Eine Gebühr für Parkraum darf sich meiner Meinung nach NUR nach dem belegten Parkraum, also Fläche, berechnen.

    Eine Mercedes S-Klasse belegt ja wohl mehr Parkfläche als beispielsweise ein SUV wie der Ateca.

    Aber mich wundert hier nichts mehr.

    IRONIEMODUS ON:

    Man sollte mal darüber nachdenken, ob man nicht die Krankenkassenbeiträge für PKW-Fahrer (außer SUV-Fahrer) erhöhen sollte.

    Bei einem Unfall sind sie ja einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Der SUV-Fahrer ist ja in seinem großen, schweren Fahrzeug sicherer.

    IRONIEMODUS OFF

    Das ist so eine Sache...

    Der Verkehrsverstoss ist ja wohl unbestritten, eine saftige Strafe bleibt auf jeden Fall. Die durch die Berufung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten dürften die mögliche Strafminderung deutlich übersteigen. Ohne Kostenzusage einer Rechtsschutzversicherung würde ich mir das dreimal überlegen.

    Da hast du völlig Recht.

    Da ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe, schrieb ich: "Das Urteil würde ich anfechten."

    Die ist ihr Geld immer wert und jedem zu empfehlen.

    Das Urteil würde ich anfechten.

    Höhere Strafe wegen mehrerer Einträge im Fahreignungsregister ist noch nachvollziehbar aber

    weil es ein SUV ist? Da hat meiner Meinung nach der Richter seinen Ermessungsspielraum überschritten.

    Auch ein SUV ist ein PKW und muss so bewertet werden.

    Hier mal ein Zitat aus der auto motor und sport vom KBA-Pressesprecher Stephan Immen:


    „Als SUV bezeichnen wir Fahrzeuge mit Offroad-Charakter. Das bedeutet, sie lehnen sich in ihrer Form an Geländewagen an, sind etwas höhergelegt und verfügen über einen höheren Einstieg. Verbindliche Größen zur Definition gibt es nicht, das Segment “SUV„ dient uns aber auch nur zur statistischen Betrachtung.“ Das bedeutet: Nicht jeder Pkw ist ein SUV, aber jeder SUV ist ein Pkw – und zwar ein ganz normaler mit M1-Typgenehmigung. Also ein Fahrzeug, das zur Personenbeförderung ausgelegt ist, mindestens vier Räder hat und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz."