Beiträge von siggibayr im Thema „Umweltplakette und anderes Gedöns für die Frontscheibe ;-)“

    Mit dem auf das Kennzeichen pappen wird es wohl nichts. Man müsste hierzu die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) anpassen. § 10 FZV führt aus, wie ein Kennzeichen auszusehen hat. Wen es interessiert, der Absatz 12 dürfte hierbei interessant sein.

    Ein Verstoß nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 22 StVG Abs. 1 Nr. 3) scheidet regelmäßig aus. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 FZV würde vorliegen.

    Das gestempelte Kennzeichen selbst, in Verbindung mit einem Kfz, stellt eine zusammengesetzte Urkunde dar. Der Aussteller der Urkunde ist in diesem Fall die zuständige Ordnungsbehörde. Also darf auch der TÜV diese Urkunde kaum verändern.