Meines Wissens gilt die 100er Zulassung aber nur auf Autobahnen.
Ganz so ist es nicht, denn:
Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- auf Autobahnen
- und auf Kraftfahrstraßen - das bedeutet, das baulich getrennte Kraftfahrstraßen vorhanden sind, die mit einer Mittelleitplanke oder ähnlichem voneinander getrennt sind,
Tempo 100 km/h fahren.
Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h, selbst wenn am Anhänger ein 100er Schild angebracht ist.
Beste Grüße aus Niedersachsen