Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der 9. Ausnahmeverordnung zur StVOauf Autobahnen
und auf Kraftfahrstraßen - das bedeutet, das baulich getrennte Kraftfahrstraßen vorhanden sind, die mit einer Mittelleitplanke oder ähnlichem voneinander getrennt sind,Tempo 100 km/h fahren.
Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h, selbst wenn am Anhänger ein 100er Schild angebracht ist.
Ja sicher, es wäre eindeutiger gewesen, wenn ich geschrieben hätte, dass sie nicht auf Landstraßen gilt