Beiträge von cupeca im Thema „PACC bei Anhängerbetrieb“

    Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.


    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

    auf Autobahnen
    und auf Kraftfahrstraßen - das bedeutet, das baulich getrennte Kraftfahrstraßen vorhanden sind, die mit einer Mittelleitplanke oder ähnlichem voneinander getrennt sind,

    Tempo 100 km/h fahren.


    Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h, selbst wenn am Anhänger ein 100er Schild angebracht ist.

    Ja sicher, es wäre eindeutiger gewesen, wenn ich geschrieben hätte, dass sie nicht auf Landstraßen gilt