Beiträge von bauks im Thema „ab 1.2.2023: Alte KFZ-Verbandskästen mit 2 FFP2-Masken ausstatten (oder nicht?)“

    Nicht nur Bußgeld. Auch bei der HU (TÜV) will der Prüfer oft den Verbandskasten sehen. Bei uns erhält man bei der Anmeldung direkt die Mitteilung den Verbandskasten bitte auf den Beifahrersitz legen.

    Ja, das mache ich auch. Ich musste neulich in unserem Audi echt lange suchen, bis ich den überhaupt gefunden habe. Man hätte sich Hersteller-übergreifend echt mal überlegen müssen, den Aufbewahrungsort zu vereinheitlichen - in einem Notfall vergehen sonst wertvolle Sekunden!

    Ich kann mir das Reinlegen von 2 Masken in meinen Verbandskasten sparen. =O8|

    Mein Verbandskasten ist 12/2022 verfallen. :schockiert:;kaputt-lach;;kaputt-lach;;kaputt-lach;

    Ich hol mir einfach nen Neuen. ;)

    Da hat man vor Jahrzehnten eine zuverlässige Einnahmequelle generiert (als Nachhaltigkeit noch keine Rolle spielte). 😁 Man müsste mal hochrechnen, wie viele Kästen seitdem unbenutzt entsorgt werden. :huh:

    Ich bin keinesfalls gegen das Mitführen eines solchen, hier aber mit Bußgeldern im mehrfachen Wert zu drohen, wenn es 1 Tag "abgelaufen" ist, finde ich total überzogen. In einem echten Notfall würde ein abgelaufener Kasten seinen Dienst sicherlich auch erfüllen und die Alterung von was-auch-immer ist ja über Jahre von vielen Faktoren abhängig.

    Bei Normen (Versionisierung per Jahr-/Monatsangabe) ist es eigentlich üblich, den Inhalt (muss ja nicht immer physikalisch sein, wie hier) NICHT anzupassen. Streng genommen dürfte man womöglich in Kästen mit alter (gültiger) Norm weder etwas hinzufügen, noch etwas entfernen.

    Ansonsten halte ich es wie andere auch: 2 Masken rein und "fertig". Man hat ja reichlich daheim, die immer weniger Anwendung finden.

    Es wurde ja bereits oft kommuniziert, dass man ab 1.2.23 zwei FFP2-Masken mitführen muss. Mein Service-Berater sagte, dass diese sogar IM Verbandskasten sein müssen, nicht im Handschuhfach o.ä.


    Im Widerspruch steht jedoch… „Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen sie nicht austauschen und auch nicht mit zwei Masken ergänzen, wie der ADAC berichtet“

    (Q: https://efahrer.chip.de/news/s…erbandkasten-haben_106758)


    Wegen der paar Cent werde ich mit dem TÜV nä. Woche natürlich keine Diskussion führen und ein Doppelpack einlegen. ;)