Mir hat das mein nach einem Kaskoschaden so erläutert: Wenn man das über einen Vertragshändler instandsetzen lässt sodass es in der Reparaturhostorie erscheint, dann gilt dies als ausreichende Mitteilung.
Lässt man es in einer freien Werkstatt oder in einer von der Versicherung zugewiesenen Werkstatt erledigen, muss man das beim Leasinggeber (i.d.R. Bank) mitteilen.