Wenn der Händler ein Gutachten wünscht, soll er sich an den Eigentümer des Fahrzeugs, den Leasinggeber, wenden. Kann dir eigentlich egal sein. Da würde ich keinen Finger krumm machen.
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellen