Beiträge von Luigi im Thema „Freilauf im Normal Modus?“

    Ich möchte einfach nur entspannt fahren und der Freilauf macht mir das sehr schwer.

    Hmmm.

    Wenn du es nicht abwarten kannst, dass die Kupplung schließt und die Karre endlich beschleunigt, hört sich das für mich NICHT nach "entspannter" Fahrweise an ...

    Hat denn hier niemand von den Forumsmitgliedern die das Segeln per se nicht stört, kein Problem mit der verzögerten Beschleunigung aus dem Segelmodus heraus wenn man wieder beschleunigt ohne vorher abgebremst (also den Segelmodus beendet) zu haben?

    Meine ganz persönliche Meinung:

    Mit tangiert das Segeln nur ganz peripher, da ich zu 80-90% der Zeit mit Tempomat fahre und da gibt es sowas nicht.


    Ansonsten aktiviert sich das Segeln bei mir nur in "entspannten" Fahrsituationen, wenn ich entsprechend langsam vom Gas gehe.

    Dementsprechend gehe ich auch wieder langsam auf das Gas, um zu beschleunigen.

    Deswegen stört es mich auch überhaupt gar nicht, wenn es eine oder zwei Bruchteile von Sekunden länger dauert, bis Kraftschluss da ist.

    Wieso musst du denn bremsen, um das Segeln zu deaktivieren? :/

    Einfach Gasgeben reicht doch.


    Wenn ich heizen will, stelle ich das Stellrad auf "Sport", da gibt es kein Freilauf.

    Wenn der Segelmodus nicht Bestandteil des WLTP Zykluses war, ist er auch nicht emissionsrelevant.

    Das bestreite ich doch gar nicht.

    Weiß du denn GENAU, ob es so ist?


    Und nur, weil es bei deinem persönlichem Cupra nicht so ist, bedeutet es nicht automatisch, dass es bei einer andere WLTP-Fahrzeug-Motor-Austattungs-Kombi auch zutrifft.


    Wenn sich irgendeine getätigte Einstellung (die Abgaswerte oder Geräusch betrifft) nach dem Neustart des Fahrzeuges zurücksetzt, gehe ich mal davon aus, dass es nicht ohne Grund passiert.

    Also wenn ich morgens Start Stopp am dafür vorgesehenen Schalter deaktiviere, ist meine Betriebserlaubnis erloschen?

    nur so ein gedanke: wenn ich gas gebe ändere ich auch das abgas- und geräuschverhalten. also auch verboten?


    Im Gesetzestext steht was von "Änderungen vornehmen", nicht von Bedienen.


    Wenn ein Schalter oder ein Menueintrag vorhanden ist, darf man ihn auch Nutzen.

    Wenn man in der Steuerung mit einem Programmiergerät einen Wert ändert, halte ich persönlich das im Sinne der zitierten StVZO für illegal.


    Lasse mich aber gerne durch die fundierte Aussage eines Juristen oder ein entsprechendes Urteil eines Besseren belehren.

    Und was ist mit §19 Absatz 2 Punkt 3 StVZO ?


    Zitat

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    [...]
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Meiner hat den Freilauf leider aktiv, auch im Normal Modus, was mir überhaupt nicht behagt X(

    Das mag zwar sein, ist aber genau wie die Start-Stop Automatik WLTP-Verbrauchsrelevant und somit wäre ein Rausprogrammieren ein Steuervergehen.