Hätte ich tatsächlich nicht gedacht. Demnach müssten Halter mit „gecleanten“ Heckscheiben, deren Wischer entfernt wurden und das Loch per Stopfen gefüllt ist, eine Abnahme durchführen lassen.
Aber… Was ist am Heckwischer sicherheitsrelevant, wenn es erlaubt ist, die Heckscheibe undurchsichtig zu machen?
Naja, es wird aber bestimmt kein „erheblicher Mangel“ sein, weswegen eine Erteilung der Plakette verweigert wird.