Beiträge von Kafuzke im Thema „Höherlegung und Spurverbreiterung“

    Es ist immer ein Zusammenspiel zwischen (Serien-)Felge und Spurplatte. Und oft sind die Gutachten der Platten so halbseiden. Nehmen wir z. B. dieses https://spurverbreiterung.de/c…d99e4b152266d4d5f34b5.pdf

    Da heißt es auf Seite 6: "

    Es wurde keine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit durchgeführt, da die Spurverbreiterung an den

    geprüften Fahrzeugen unter den genannten Rahmenbedingungen weniger als 4 % der serienmäßigen

    Spurweite beträgt (zulässige Verbreiterung für Geländefahrzeuge mit Leiterrahmen)"


    Ich wusste nicht, dass der Ateca einen Leiterrahmen hat und somit 4% Spurverbreiterung verträgt. ;) Mehr möchte ich zum Thema Spurplatten auch nicht sagen. Wenn man nicht vor dem Kauf sehr genau aufpasst, kann das in ziemlichen Stress mit der Eintragung führen.

    Das Thema ist ohnehin endlich. Der Gesetzgeber in D sieht durch Tuningmaßnahmen eine max. Spurweitenerhöhung von 2% vor, das sind beim Ateca dann rund 25mm/ Achse.

    Wenn dieser Wert durch Spurplatten und/ oder ET der Felgen überschritten wird, ist ein Gutachten über die Festigkeit der Achsen erforderlich.

    Mir ist kein Hersteller von Felgen oder Spurplatten bekannt, der sich einen derartigen Luxus gönnt.