Beiträge von alter_mann im Thema „Nebelscheinwerfer Leuchtmittel“

    Nachrüst-LED-Leuchtmittel die eine konventionelle Glühlampen im KFZ ersetzen sollen sind in DE generell nicht zulässig. Das liegt daran das die Lampenreflektoren auf die Gleichmäßige Abstrahlcharakteristik von Glühlampen optimiert sind. LED-Lampen haben aber einen vergleichsweise schmalen Abstrahlwinkel der nicht mit den Lampenreflektoren optimal wirken kann. Hier ein interessanter Artikel zu den Nachrüst-LEDs: http://www.faz.net/aktuell/tec…n-licht-auf-12806073.html
    Da sieht man das sich nicht mal auf eine E-Kennzeichnung verlassen/berufen werden kann.


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