Beiträge von argus im Thema „LED Rückfahrlicht“

    also nochmal: Nebler in LED haben canbus und es gibt bei mir keine Fehermeldung.

    Wenn dass Wetter besser wird, werde ich mich daran machen die H8 LED´s einzubauen. Es ist wohl etwas aufwendiger.


    Bei den Rückfahrlichtern ist es wirklich mehr als einfach.


    Abdeckung von innen nach außen schieben und anschleißend die einzelne Fassung (grau) herausdrehen. Glassockel W16W gegen LED tauschen. Fertig!
    Einbau in umgelehrter Reihenfolge.



    Habe mal gelesen, dass auf die Polung geachtet werden muss. Wenn LED beim ersten mal nicht funktionieren sollte, LED um 180° drehen.


    Ich konnte es nicht bestätigen, da die LED`s auf anhieb funktionierten.


    LG Bernard

    Das Problem bei den Blinker Birnen in LED ist, sie haben keine Zulassung im Bereich der STVO, wenn du dann mal einen Unfall hast bei dem das anzeigen des Blinkers zu Thema wird, dann kann es sein das deine Versicherung nicht bezahlt.

    Ein erlöschen der Betriebserlaubnis liegt vor: Wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der BE genehmigte Fahr-
    zeugart geändert wird


    2. eine Gefährdung von Verkehrsteil-
    nehmern zu erwarten ist


    3. das Abgas- oder Geräuschverhal-
    ten verschlechtert wird


    zu 1. Änderung der Fahrzeugart liegt vor,
    wenn das Fahrzeug so geändert wird,
    dass die für die ursprüngliche Fahr-
    zeugart maßgeblichen Merkmale nicht
    mehr gegeben sind.


    Die Änderungen, erstrecken sich je-
    doch nur auf die Fahrzeugart, nicht auf
    die Aufbauart.


    Quelle Huppertz


    Bei der Verwendung von LED Lampen sehe ich noch kein erlöschen der BE


    Allenfalls OWI nach §23 StVO


    LG Bernard