Die Lampen auch am neuen Ateca haben ein E-Prüfzeichen....sind also Bauartgenehmigt.
Selbst wenn ich sie an einen Anhänger schraube sind sie zugelassen und Bauartgenehmigt.
Die Lampen werden nicht zusammen mit dem Auto abgenommen sondern von Hella selber zur Prüfung gegeben.
Hmm, da bin ich nicht ganz so sicher...
Beleuchtungseinrichtungeen unterliegen ja auch Vorgaben einer ihrer Bestimmung vorgesehenen "Umgebung". Da spielen auch Abstände zur Fahrzeugaussenkante, zum Boden usw. eine Rolle. Diese hält man ja ggf. nicht ein, wenn man bspw. diese Leuchte in einem ganz anderen Fahrzeug verbaut. Zumindest kann das die Abnahme nicht auffangen. In unserem Ateca-Fall ist das ja "easy" aber ich würde es nicht unbedingt pauschalisieren.
Wenn wir (Firma) Funkschlüssel und deren Systeme für CE und ECE zulassen, ist in den Testberichten immer der vorbestimmte Einsatzzweck erwähnt, auch der Fahrzeughersteller. Nicht jedoch die genauen Fahrzeugmodelle (diese sind ja teils noch gar nicht bekannt bei Abnahme der Komponenten),
Ähnliche Diskussion gab es mit LED-Kennzeichenbeleuchtungen, als es diese vom OEM erstmals gab. Man war sich letztendlich einig, dass diese (streng betrachtet) NICHT in andere Fahrzeugmodelle verbaut werden dürften, auch wenn sie mechanisch und elektrisch passen.
Ob es jemand nachhält, ist natürlich etwas anderes...