Beiträge von AndyA im Thema „LED Rückfahrlicht“

    Wenn man ein LED Austauschleuchtmittel richtig konzipiert strahlt das genauso ab wie Glühobst da sich da aber noch kein Hersteller wie Osram oder Phillips bemüht haben, ...

    Doch die haben sich bemüht ...

    z.B. Philips

    https://www.philips.co.uk/c-da…edwf_2018_en.download.pdf

    (The LED retrot headlights and exterior signaling lighting cannot be sold in Germany, Spain, Cyprus, Netherlands, Greece, Luxemburg and Malta.)


    In der Europäischen Zulassung "UN ECE Reg. 37." sind aber nur Leuchtmittel mit Glühfaden aufgeführt, hier müsste erst mal die Politik tätig werden.

    Der ADAC hat da schon 2017 angeklopft , passiert ist nichts!

    Ja, da macht sich natürlich keiner die Mühen um das zu entstören, kostet dann wahrscheinlich dann das doppelte ;)

    Hat den schon mal jemand Osram oder Philips getestet? Die wollen zwar nicht das die in der EU verkauft werden, ...


    https://images.philips.com/is/…DFWF%5F2017%5FEN%5FEN.pdf


    Zitat

    Die LED-Retrofit-Leuchtmittel für Frontscheinwerfer und Signalbeleuchtung können nicht in Deutschland, Spanien, Slowakei, Zypern, Großbritannien, Niederlande, Tschechien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Luxemburg, Malta und Slowenien verkauft werden.


    ... ich meine ich hätte die aber schon auf einigen Verkaufsplattformen gesehen ;) allerdings dann zu ganz schön hohen Preisen!

    Die gibt es nicht, sonst hätten sie eine ECE-Kennzeichnung. ;)

    Das kann man so nicht sagen, auch wenn sie entsprechend "entstört" wäre bekäme sie zur zeit in der EU keine Zulassung.

    Bemängelt hat diesen Umstand der ADAC schon 2017, geändert hat sich noch nichts, die Hersteller wollen wohl ihre Voll LED verkaufen

    https://www.adac.de/infotestra…chttechniken/default.aspx


    Zitat

    Leuchten, die für tauschbare Glühlampen entwickelt wurden, sind homologiert für Leuchtmittel nach UN ECE Reg. 37. Diese Regelung, die Lampen und Fassungen definiert, sieht vor, dass das Licht von einer Glühwendel erzeugt wird. Die Lichtmenge (Lichtstrom) wird über die Leistung in Watt definiert.

    Als diese Gesetze und Regelungen entworfen und vereinbart wurden, konnte man sich noch nicht vorstellen, dass eine LED, eine Leuchtdiode, in der Lage sein würde so viel Licht abzugeben, dass sie als Leuchtmittel infrage käme.

    Dem zur Folge gibt es in Europa kein Gesetz, nach dem eine LED-Lampe, die eine Glühlampe aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z.B. Fassung und Lichtabgabeparameter ersetzen könnte, homologiert werden könnte. Ohne Zulassung ist der Einsatz im Straßenver-kehr nicht erlaubt.