Alles anzeigenSoweit Richtig! Muss vor Ort gewechselt werden oder beim "Rückfahrlicht" Mängelbericht + OWI Anzeige.
Sicherstellung zur Erstellung eines Gutachtens widerspricht hier gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Es braucht kein Gutachten erstellt werden nur um festzustellen, dass die LED keine Zulassung hat. Das kann der Beamte auch vor Ort!
Sicherstellung i.d.R bei maßgeblichen Veränderungen wie z.B. Änderung der Fahrzeugart - anderes Fahrwerk (ohne Eintragung/Nummernicht erkennbar) - usw.
LG Bernard
argus@ : Kann ich so bestätigen... bin Sheriff...pssssssssst