Alles anzeigenEin erlöschen der Betriebserlaubnis liegt vor: Wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der BE genehmigte Fahr-
zeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteil-
nehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhal-
ten verschlechtert wird
zu 1. Änderung der Fahrzeugart liegt vor,
wenn das Fahrzeug so geändert wird,
dass die für die ursprüngliche Fahr-
zeugart maßgeblichen Merkmale nicht
mehr gegeben sind.
Die Änderungen, erstrecken sich je-
doch nur auf die Fahrzeugart, nicht auf
die Aufbauart.
Quelle Huppertz
Bei der Verwendung von LED Lampen sehe ich noch kein erlöschen der BE
Allenfalls OWI nach §23 StVO
LG Bernard
Na dann schau mal hier:
Nach Aussage der Polizei Hannover geht es beim Einbau einer solchen nicht zugelassenen LED um eine dadurch insgesamt nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung. Wird so etwas bei einer Routine-Überprüfung festgestellt, kann das eine kostenpflichtige Verwarnung einbringen – und die Leuchte muss ausgewechselt werden. Es kann aber auch auf ein TÜV- oder DEKRA-Prüfung hinauslaufen; das kostet zusätzlich zur Gebühr für diese Prüfung noch bis zu 75 Euro Strafe.