Beiträge von bauks im Thema „Mängel bei Auslieferung“

    Mir hat ein Service-MA mal gesagt, dass der Zeitpunkt gilt, an dem der Fehler "vorgeführt" bzw. durch den Service "reproduziert" wurde. Das alleinige Melden ist nicht ausreichend weil man dann ja vorsorglich alles möglich melden könnte um hier die Garantiezeit zu verlängern. Finde ich auch einigermaßen nachvollziehbar (auch wenn ggf. gemein bei sporadisch auftretenden Fehlern oder welchen, die temperaturabhängig sind).

    Das kommt aber auf's AH an... gerade bei größeren werden "fremde" Kunden i.d.R. genauso behandelt wie "hauseigene". Ich bin nicht einmal sicher, inwiefern die das im System überhaupt erkennen können, wo das Auto gekauft wurde. Bei "Familien"-/Kleinbetrieben halte ich die Bevorzugung eigener Kaufkunden jedoch durchaus für möglich.
    Aber seit "Verkauf" und "Service" sehr getrennt behandelt wird im VW-Konzern, ist die Zusammengehörigkeit nicht mehr so stark wie früher - man sollte sich also davon nicht zuviel erhoffen, ein Fahrzeug bei einem nahe gelegenen Händler zu kaufen.
    Ich habe in all' den Jahren in versch. Werkstätten zumindest noch nie einen Unterschied bemerkt - ob dort gekauft oder nicht. Manchmal freuen sich die Werkstätten auch, einen Kunden "anzuwerben" und geben sich besonders Mühe (auch schon erlebt bei einem als Jahreswagen gekauften Audi - aber ganz woanders).