Ach, nicht im KI? Dann versteh' ich langsam erst die "Problematik". Ist aber wirklich am falschen Ende gespart (bei Audi gibt's das noch).
Beiträge von bauks im Thema „Kontrollleuchte Licht“
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Ah, interessant, Danke. Als es (beim Audi) um diese Codierung ging (ab Werk war das nicht vorgesehen), waren viele davon überzeugt, dass diese Kombination aus TFL+Rücklicht lt. StVo gar unzulässig ist.
Bei Xenon-Scheinwerfern hat man das gerne so codiert um das (unnötige) Anschalten der Brenner bei kurzen Unterführungen zu unterdrücken (dann natürlich nicht mit AUTO-Lichtfunktion).
Nun gut... so ist es jetzt ab Werk gelöst. -
das ist richtig,aber die Rückleuchten müssen doch brennen
Ja, stimmt (obwohl ich mir Sorgen machen würde, wenn diese wirklich brennen würden ).
Ich habe bei meinen Fahrzeugen immer "Rücklicht mit TFL" codiert, da sind die hinteren Lichter immer AN. Aber dann lassen sich die NSW wahrscheinlich ich auch nicht einschalten (habe ich noch nie getestet - hatte seit Jahren keinen Nebel mehr). -
bei Nebel schaltet sich oft oder sogar meist das Fahrlicht nicht einist aber dringend notwendig
Deswegen "eigentlich".
Bei Nebel ist Abblendlicht aber nicht immer sinnvoll wegen "Eigenblendung". Die NSW muss man aber halt noch manuell einschalten.
Aber in jedem Fall sollte ein grünes Symbol im KI das aktive Abblendlicht signalisieren. -
Aber das grüne Symbol erscheint doch im KI bei aktivem Abblendlicht - wozu im Fußraum kontrollieren? Anders kenne ich das von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern auch nicht mehr seit vielen Jahren.
Außerdem ist das beim "Xcellence" doch eigentlich bei der Stellung AUTO gar nicht mehr nötig und man kann die Sensoren entscheiden lassen. -
Und sind trotzdem an! Frohes Haarespalten!!!
War wirklich nicht als solches gedacht und sollte eher als sachliche Info dienen, warum es bei den Begrifflichkeiten "TFL", "Standlicht" usw. schon mal zu Missverständnissen kommen kann. -
Ehm, das tagfahrlicht ist doch immer an!
Ehm, das wäre aber eigentlich unzulässig.
Die Leuchten, die als "Tagfahrlicht" dienen, übernehmen beim Einschalten des Abblendlichtes die Funktion der Begrenzungsbeleuchtung (umgangssprachlich "Standlicht"), müssen dann also gedimmt werden weil das Streulicht viel zu stark ist und den Gegenverkehr blendet. In diesem Zustand sind es keine "Tagfahrleuchten" mehr.
Da hier die Blinker (zumindest bei LED-Abblendlicht-SW) mit integriert sind, sind es quasi 3-in-1-Leuchten (oder ist da noch eine Funktion integriert?).