Dann macht sie doch einfach ab!
Wer bitte schön soll das denn kontrolieren?
Na da würde mir so spontan mal der TÜV einfallen.
Das Vorhandensein von diesen Flaps hat nach meiner Info keine aerodynamische Gründe, sondern ist darin begründet, dass die Lauffläche des Rades komplett im Radhaus liegen muss. Bei den Breitenreifen ist das Radhaus dann um einige mm zu klein.
Formal darf man die Flaps wohl nicht entfernen, da sie für die Typzulassung Voraussetzung waren. Was der jeweilige TÜV Prüfer dann daraus macht bleibt abzuwarten.
TÜV Prüfer: "Die Flaps in den Radhäusern sind sicher abgefallen?
Kunde: "Ja, ja... selbstverständlich. Sind alle 4 abgefallen*
TÜV Prüfer: "Na, was für ein Zufall ....."
Es ist unwahrscheinlich, dass durch das Nichtvorhandensein der Flaps ein Schaden einem Dritten entsteht. Denn bei einem solchen würde vermutlich die Haftpflicht-Versicherung Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nehmen.