Alles anzeigenNa da würde mir so spontan mal der TÜV einfallen.
Das Vorhandensein von diesen Flaps hat nach meiner Info keine aerodynamische Gründe, sondern ist darin begründet, dass die Lauffläche des Rades komplett im Radhaus liegen muss. Bei den Breitenreifen ist das Radhaus dann um einige mm zu klein.
Formal darf man die Flaps wohl nicht entfernen, da sie für die Typzulassung Voraussetzung waren. Was der jeweilige TÜV Prüfer dann daraus macht bleibt abzuwarten.
TÜV Prüfer: "Die Flaps in den Radhäusern sind sicher abgefallen?
Kunde: "Ja, ja... selbstverständlich. Sind alle 4 abgefallen*
TÜV Prüfer: "Na, was für ein Zufall ....."
Es ist unwahrscheinlich, dass durch das Nichtvorhandensein der Flaps ein Schaden einem Dritten entsteht. Denn bei einem solchen würde vermutlich die Haftpflicht-Versicherung Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nehmen.
Prinzipiell habt ihr natürlich recht, mein Beitrag sollte auch provokativ gemeint sein.
Aber im Ernst, glaubt ihr das auch nur ein einziger TÜV-Prüfer das Fehlen bemerken würde. Er prüft hunderte unterschiedlicher Fahrzeugtypen und 80% der Atecas haben die Flaps auch nicht.
Und wenn kann man wirklich sagen, man hat sie verloren.
Der Leon Cupra hat auch welche, sind mit Kunstoffdübeln im Radksten befestigt, in 30 sec demontiert.
Und bezüglich der Haftung müsste ein Gutachter beweisen, dass ein eventuell aufgewirbelter Stein genau von den ca. 5cm² des Flaps aufgehalten worden wäre. Wie will er das berechnen?
Natürlich gibt es die Regeln, dass der Reifen in bestimmten Winkeln des Radhauses angedeckt werden muss, daher auch die Flaps.
In der Praxis hat bei mir jeder TÜV-Prüfer bei der Eintragung von breiten Felgen oder Spurverbreiterungen nur kurz drübergeschaut und nie gemessen.
Für mich wäre es keine Frage, dass ich die Dinger entfernen würde, aber jeder wie er will.
Meine 17 Zöller mit ET 38, 235er Reifen und Spurpaltten 5 mm hinten stehen übrigens weiter raus und sind auch eingetragen!