Beiträge von XcellenceTsiDsg im Thema „ACC: Fehlbremsungen auf mehrspurigen Straßen“

    Das für jeden Schritt eine Erlaubnis nötig ist will mir nicht einleuchten. :nixsehenwollen:

    Wenn man die Reaparaturdokumente in ERWIN so durchliest, steht bei den meisten drin: Nicht ohne Freigabe reparieren/austauschen/bla, oder (sinngemäß!) "wenn du das austauscht, werden wir dir die Kosten nicht ersetzen".
    Ich vermute, die Händler reagieren alle so, weil sie keinen Bock haben, auf den Kosten für Austausch/Reparatur sitzen zu bleiben. Scheint ihnen deutlich eingetrichtert zu werden.

    .. Und da kriege ich am Telefon noch zu hören, das das Ding ein "Schweine Geld" kosten würde. ...

    Für so ein Verhalten der Händler habe ich absolut Null Verständnis.
    Die Vertragshändler haben gewisse Privilegien beim Hersteller, verkaufen Teile zu völlig überhöhten Preisen, verlangen massig Geld für die Arbeitszeit (im Vergleich zu freien Werkstätten). Dann erwarte ich aber als Kunde auch, dass mein Händler sofort mit dem Erscheinen eines neuen Modells sämtliches Werkzeug, was in den offiziellen Reparatur- und Wartungsanleitungen beschrieben wird, in der Werkstatt rumliegen hat. Und zwar ohne ein Wort Diskussion.


    Ich bin ja wirklich ein sehr geduldiger Mensch, was Verkäufer/Lieferanten anbetrifft, aber dass mir ein Vertragshändler die Ohren wg. Kosten für Spezialwerkzeug für verkaufte Fahrzeuge zujammert, würde bei mir das Fass zum Überlaufen bringen.

    Letztes WE habe ich eine böse Email an SEAT geschrieben bezüglich unseres Problems und der Nicht Hilfe die uns zu teil wird. Auch da habe ich die TPI für den Tiguan angefügt und war schon sehr deutlich was ich von dem Ganzen halte. :rolleyes:


    Jetzt habe ich gerade eine Antwort bekommen das sie die Fahrgestellnummer und das Autohaus welches uns betreut genannt haben möchten.


    Sollte das wirklich geholfen haben?
    Ich bin noch skeptisch. :)

    Also wenn der bei dir regeläßig Fehlbremsungen macht, die nicht von den Systemeinschränkungen, die in der Anleitung beschrieben sind, abgedeckt sind, dann muss sich meines Wissens der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung darum kümmern, egal ob er will oder nicht.
    Notfalls schriftlich Nachbesserung fordern und eine angemessene Frist setzen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, bleiben dir vermutlich noch Minderung und Wandelung.


    Aber für solche Themen besser nochmal die Details im BGB nachlesen bzw. oder einen Anwalt bemühen. Oder halt sonst jemand fragen, der sich mit sowas auskennt und dich von Berufswegen auch beraten darf. Nur nicht abwimmeln lassen.