Beiträge von Dixon im Thema „Lieferverzug“

    Schadenersatzansprüche können schwierig werden. Mir geht es aber eher um das Zurücktreten, da will ich keine Fristen verstreichen lassen.

    Habe das gefunden:



    Zitat


    Bei einer unverbindlichen Lieferfrist hat der Händler nach den Neuwagenverkaufsbedingen (NWVB) die Möglichkeit, die vereinbarte Frist um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Diese Klausel in den Geschäftsbedingungen hat die Rechtsprechung akzeptiert (BGH NJW 1982, 331). Erst dann können Sie beim Händler auf Lieferung wie folgt drängen:

    • Am besten mahnen Sie den Händler schriftlich an, das Fahrzeug nun binnen weiterer 10 Tage zu liefern und setzen ihn damit in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
    • Liefert er dann immer noch nicht, müssen Sie ihm schriftlich eine weitere Frist (zweckmäßigerweise wieder von 10 Tagen) setzen und ihm androhen dass Sie, wenn er wieder nicht liefert, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen werden.

    Quelle

    Moin Moin!


    Ich habe mal ein paar rechtliche Fragen zum Lieferverzug.


    - Ab wann kann man den Händler unter Verzug setzen?
    - Welche Nachfrist sollte gewährt werden?
    - Ab wann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?


    Vielleicht ist das ja auch für den Einen oder Anderen interressant, der keine Lust mehr hat zu warten und ein wenig Druck aufbauen möchte.
    Bei mir war der unverbindliche Liefertermin laut Vertrag im Januar.


    Danke für eure Hilfe!


    :thumbsup: