Beiträge von Hosenkuh im Thema „Felgen-/Reifen-Freigaben“

    Hallo zusammen,


    ich habe mich heute fast drei Stunden mit dem Thema Winterreifen auseinander gesetzt.

    Welche Felge/Reifen darf ich fahren usw. - nun habe ich mich für eine Felge entschieden.


    Trotzdem bin ich mir immer noch nicht Sicher, ob ich es alles sauber verstanden habe.


    Wer kann mir meine Meinung bestätigen?


    Ich möchte mir die folgende Felge kaufen.



    Es soll 245/40R19 98V Bereifung aufgezogen werden.

    Diese ist im Gutachten auch aufgeführt.


    Im Gutachten ist auch die Rede von "mit Radhausverbreiterungen".

    Da mein Ateca ein FR ist, habe ich vermutlich die dort gemeinte Verbreiterung. verbaut.

    Mir ist sonst keine Verbreiterung ab Werk bekannt. Korrekt?


    In meinem Schein ist aktuell die verbaute Bereifung 235/40R19 eingetragen.


    Weiterhin steht da aber auch noch folgendes:


    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Wenn ich diesen Hinweis nicht falsch verstanden habe, muss ich mit der ABE und dem Gutachten zum Straßenverkehrsamt. Dort wird mir dann die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen.


    Habe ich das nun richtig im Kopf? Oder ist hier noch ein Denkfehler?


    Danke für euere Rückmeldung :thumbup:


    Grüße

    HK