Sorry, daß Gutachten ist die Voraussetzung zum erteilen der ABE. Das Gutachten ist praktisch die technische Prüfung für die Felgen . Auf Grund dieses Gutachtens wird dann eine ABE - allgemeine betriebserlaubnis ausgestellt. Eigentlich sollte immer die ABE mitgeführt werden, in der Praxis reicht aber bei Kontrollen normalerweise das Gutachten. Auch beim TÜV reicht das Gutachten aus, da die kba Nummern der Felge im System hinterlegt ist inklusive der ABE . Es steht ja immer die Überschrift im Gutachten " Gutachten xy zur ABE Nummer yxz.
Festigkeitsgutachten sind dann noch einmal was anderes.
Rein rechtlich ist immer das mitführen der ABE gesetzliche Pflicht. Das nicht mitführen der ABE zieht ein Bußgeld mit sich. Wer also auf der sicheren Seite sein möchte, immer ABE mitführen.
Wer übrigens z. B für einen Cupra Ateca Räder genehmigen möchte, für die noch keine Gutachten oder ABE vorliegen, kann beim TÜV ein " Gutachten zur Erlangung einer ABE" machen lassen. Kostet etwa 50 Euro
Hier eine kleine Erklärung
http://angela-westphal.de/vwt4/Wissen/abe.htm
Gruß
Thomas