Beiträge von Michi im Thema „Stornierung?“

    Bei mir steht verbindliche SEAT-Bestellung darüber.

    Was soll da auch sonst stehen? Du hast doch einen SEAT bestellt, oder nicht? ;)


    steht da doch ...oder die Lieferung ausführt.


    Eine AB ist rechtlich nicht notwendig.
    Du hast einen ATK bestellt - hoffentlich schriftlich - den der Händler liefern muss.


    That's it.

    Genau.
    In den AGBs als Bestandteil der verbindlichen (SEAT-)Bestellung wird es vorgegeben:
    "Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."


    Die schriftliche Bestätigung KANN in Form einer Auftragsbestätigung (vom Händler als Vertragspartner, nicht von SEAT!) erfolgen, aber auch jede andere schriftliche Bestätigung ist für das Zustandekommen des Kaufvertrags ausreichend.
    Wichtig ist aber, dass eine Bestätigung der Bestellung erfolgt! :!:
    Die zweite Möglichkeit für das Zustandekommen des Vertrags ist die Lieferung - diese kann auch ohne vorherige AB erfolgen.

    Mein Freundlicher teilte mir mit, dass er nichts davon wüsste, dass Auftragsbestätigungen seitens Seat erfolgen würden.

    Die Auftragsbestätigung bekommst Du vom Händler, nicht von SEAT. Der Händler ist Dein Vertragspartner und dieser ist wiederum der Vertragspartner von SEAT.