Beiträge von bauks im Thema „Ganzjahresreifen auf 18'' oder 19''?“

    ...Ich habe den Exzellenz 4wd

    Ist das eine EU-Ausstattung? In DE kenne ich nur "Xcellence". ;);)


    Der 4WD hat doch 225/50 bei 18" und in dieser Dimension gibt es GJR (jedoch nur in Runflat-Technology). Die Aussage bzgl. Garantie-Verlust ist ein weiteres Indiz für die Inkompetenz deines Händlers... Sorry.

    Habe heute erfahren das seat für den atk keine ganzjahresreifen zugelassen sind.
    Habe heute meinen neuen abgeholt und wollte diese reifen drauf haben.

    Das halte ich für ein pauschal-unsinnige Aussage von deinem Händler! Schließlich gibt es entsprechende Bescheinigungen von Reifen-Herstellern speziell für Ateca und in den CoC-Papieren wird die Art des Reifens nicht eingeschränkt.
    Es gibt allenfalls nicht verfügbare Dimensionen und je nach Größe keine GJR, die man ohne Eintragung fahren kann.

    Dann müsste aber auch erstmal geklärt werden, ob ein "Schneeflocken"-Reifen den Unfall verhindert hätte unter den selben Umständen. Dies zu beweisen wird schwer und hier muss der Versicherer beweisen.


    Wie auch immer... Wenn Reifen mit "Schneeflocke" wirklich "geeigneter" sind, sollte man bereits jetzt hier Wert drauf legen beim Kauf.
    Eigentlich müsste es auch eine Sommerreifen-Pflicht geben, schließlich ist auch bekannt, dass Winterreifen bei hohen Temperaturen für längere Bremswege sorgen.
    Daher halte ich GJR generell für einen guten Kompromiss, möglichst viele Temperaturveränderungen im Alltag abzudecken.

    Es gibt aber noch gar keine Pflicht für die "Schneeflocke", demnach kann doch dafür auch keine Verwarnung o.ä. ausgesprochen werden.
    Ich hatte einige Artikel gefunden, in denen bestätigt wurde, dass Fahrer mit der M+S Kennzeichnung versicherungstechnisch "grün" sind... müsste ich bei Bedarf rausssuchen, war sogar hier im Forum, glaube ich.

    ..für den Winter erreichen und auch nur diese von den Versicherungen anerkannt werden.

    Ist aber wohl nicht generell so. Die HDI hat bspw. keine solche "Bedingung". Letztendlich muss der Reifen den witterungsbedingen entsprechen. Die Nachweispflicht liegt hier beim Versicherer, nicht beim Versicherungsnehmer (und das auch nur, wenn der Unfall im Zusammenhang damit steht). Und wenn der VN einen M+S-Reifen fährt (ohne Schneeflocke), so hat dieser erstmal seinen Part erfüllt solange es keine gesetzl. Pflicht für Reifen mit Schneeflockensymbol im Winter gibt.