... in Deutschland gibt es die Pflicht. Da darf die Polizei bei Schneefall am gefahrenen (nicht geparkten) Auto überprüfen, ob Reifen mit Schneeflocke montiert sind. Bei einer Verkehrsbehinderung gibt es sogar Punkte! Es ist nicht Pflicht Winterreifen zu haben, wenn es schneit darf man nur nicht mehr ohne fahren, laut aktueller StVO.
Laut § 2 Abs. 3a StVO gibt es die Pflicht, Reifen mit M+S Symbol (mindestens) zu fahren. EIne "Schneeflockenpflichtkennzeichnung" gibt es noch nicht. Also demnach ist auch der Allwetterreifen ok, ausschließlich Winterreifen sind noch nicht Pflicht. Soll wohl erst in 2018 kommen mit einer Übergangszeit bis 2023 laut ADAC.
Hier mal der Gesetzestext im Original:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge
der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012
(BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren
werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht
sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten
Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine
M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug
mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei
Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und
wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.