Beiträge von bibo73 im Thema „Ganzjahresreifen auf 18'' oder 19''?“

    Hallo Norbert,


    ach so, du hast komplett mit Felge. Das stand bei mir nicht zur Debatte. Die Originalfelge gefällt mir sehr gut. Daher habe ich dafür nach GJR gesucht. Wenn ich eine Felge kaufe, dann mit Winterbereifung. Dann wird regelmäßig gewechselt.


    Hab noch keine abschließende Entscheidung getroffen, aber der Oktober ist ja noch lang.... ;(;)

    Ist das eine EU-Ausstattung? In DE kenne ich nur "Xcellence". ;);)
    Der 4WD hat doch 225/50 bei 18" und in dieser Dimension gibt es GJR (jedoch nur in Runflat-Technology). Die Aussage bzgl. Garantie-Verlust ist ein weiteres Indiz für die Inkompetenz deines Händlers... Sorry.

    kannst du mir dazu sagen, welcher GJR da bestellbar ist? Ich habe keine gefunden bisher in der Größe.

    Aber da es ja eine Übergangszeit gibt, kann es ja nicht sein, dass der jetzt hergestellte M+S Reifen Schuld trägt. Also bis 2024 sollte da jeder auf der sicheren Seite sein, wenn er den Reifen vor 2018 kauft bzw. die Herstellerkennzeichnung noch 2017 trägt.

    ... in Deutschland gibt es die Pflicht. Da darf die Polizei bei Schneefall am gefahrenen (nicht geparkten) Auto überprüfen, ob Reifen mit Schneeflocke montiert sind. Bei einer Verkehrsbehinderung gibt es sogar Punkte! Es ist nicht Pflicht Winterreifen zu haben, wenn es schneit darf man nur nicht mehr ohne fahren, laut aktueller StVO.

    Laut § 2 Abs. 3a StVO gibt es die Pflicht, Reifen mit M+S Symbol (mindestens) zu fahren. EIne "Schneeflockenpflichtkennzeichnung" gibt es noch nicht. Also demnach ist auch der Allwetterreifen ok, ausschließlich Winterreifen sind noch nicht Pflicht. Soll wohl erst in 2018 kommen mit einer Übergangszeit bis 2023 laut ADAC.


    Hier mal der Gesetzestext im Original:


    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
    ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II
    Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
    Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
    Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
    Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
    ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge
    der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012
    (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren
    werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht
    sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
    sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten
    Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine
    M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug
    mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei
    Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und
    wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.