Beiträge von argus im Thema „Einbauanleitung Haubenlift“

    Habe hier mal eine Anfrage zu einer Domstrebe im Internet gefunden.


    Quelle: Dekra Stellungsnahme Domstreben - Forum: StVZO & TÜV (maxrev.de)


    "Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

    Gerne antworten wir Ihnen:

    Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung

    der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".

    (§19(2) StVZO)

    Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu

    erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der

    Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher

    ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis

    (ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme

    ist nicht gegeben.

    Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie

    deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der

    o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen

    amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle

    für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.



    Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer

    auf den konkreten Einzelfall an.



    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim

    Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen

    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.

    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH"





    Das kann man auch auf die Haubenlifter anwenden. Der erste Tel der Antwort ist dafür relevant!




    LG Bernard

    Das stimmt praktisch betrachtet natürlich (solche Fälle gibt es ja unzählige). Jedoch ist der Spiegel Bestandteil der Fahrzeugabnahme durch das KBA und ist damit, ungeachtet jeglicher Folgen, versicherungstechnisch abgedeckt und ich muss als Fahrzeughalter keine Beweisführung halten im „Fall der Fälle“.

    Das war ja auch ein Joke. ;)



    Persönliche Anfragen bei TÜV u.ä. werden auch sehr unterschiedlich beantwortet. (z.B. auch in diesem Forum: Haubenlift )

    Das sagt mir, dass da (noch) keine Regelung vorliegt und das vielleicht frei nach Schnauze vom TÜV gehandelt wurde.


    Muss mal bei meinen Kollegen vom VKD anfragen. Oder TÜV.



    LG Bernard

    Ich stelle mir lediglich das denkbare Szenario vor, dass bei einem Auffahrunfall mit Verformung der Haube od. Kotflügel der Dämpfer aus seiner Halterung raus"-schiessen" kann und für eine zusätzliche Verletzung von Personen sorgen könnte. Wer mal versucht hat, diesen manuell zusammenzustauchen wird wissen, welche enormen Kräfte hier nötig und beim Zusammenfahren gespeichert sind und dann frei würden. In einem solchen Fall - da bin ich sicher - wird der Halter erstmal in die Verantwortung gezogen sofern das verbaute Teil lt. KBA-Zulassung NICHT zum Fahrzeug gehörte.

    Bisher alles nur Vermutungen und noch nichts konkretes. Bisher habe ich noch keine Gesetzliche Norm hier gelesen noch ein Grundsatzurteil. Wenn so etwas vorliegt dann sind das für mich Fakten und ich werde mich daran richten.


    Straßenverkehr ist abstrakt Gefährlich.



    Wer etwas nicht will, sucht Gründe und wer etwas will findet Wege.



    LG Bernard

    Sorry, für die StVo.

    Habe aber keine Lust jetzt Gesetztestexte zu lesen und zu interpretieren. Ich habe ja gesagt, es muss jeder selbst wissen was er verbaut und ob es gesetzeskonform ist.

    Ich habe dazu eine pers. Meinung aber die ist hier nicht wichtig und hat mit dem Thema nichts zu tun.

    Es wurde aber die Forderung gestellt, dass Thema mit einen Fähnchen "gefährdet den Versicherungsschutz, BE usw" zu versehen.


    Da sollte man sich ganz sicher sein, bevor hier alle verschreckt werden.


    Und das Thema ist immer noch "Einbauanleitung"!


    Hat jemand es 100%ig, dann bitte mit der entsprechenden Norm einfügen.


    LG Bernard

    zu 1. Dann müsste ja jeder nachträgliche Einbau von Zubehör den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Eher Zweifelhaft.


    z.B. habe ich mir bei meinen 2016er Ateca die Edelstahlpedalerie eingebaut, die man Plug an Play tauschen konnte. Die gibt es Original von Seat/VW/Skoda usw.


    zu 2. Hier ist die StVZO gemeint und nicht die StVO.


    Ansonsten wie zu Punkt 1 . Ich sehe nach § 22 StVZO kein Verstoß. Eine "technische Einheit" in Bezug auf Haubenlifter kann ich nicht erkennen.

    § 22 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Finde auch keine Einzelnorm: StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)


    Für Gegendarstellen die Gesetzmäßigkeiten beruhen bin ich gerne offen.


    LG Bernard

    Du hast da grundsätzlich recht aber Versicherungen haben da durchaus eine andere Denkweise.

    Die Zahlen nämlich sehr ungern. :)

    Mal ganz einfach ausgedrückt. Ohne Gesetz keine Strafe!


    Jetzt müssten wir erstmal den Tatbestand nach der StVZO wissen.


    Dort waren die gasdruckdämpfer abgelaufen. Ja, die haben ein Haltbarkeitsdatum! Darauf hin gab es keinen TÜV.

    Haltbarkeitsdatum - Gasdruckdämpfer? - Auch für die Heckklappe?


    Aktive Motorhaube? - Die Haltestange wird doch bei der Nachrüstung doch nicht entfernt. Vielleicht eher bei serienmäßiger Ausstattung mit Haubenlifter, wo die Haltestange ab Werk nicht mehr vorhanden ist.


    LG Bernard

    Wurde eigentlich zwischenzeitlich geklärt, ob der Einbau zulässig ist ("Personenschutz" usw.)? Nur, weil eine Werkstatt oder ein TÜV-Mitarbeiter keine Einwände hat, muss dies versicherungstechn. nicht ebenso sein.

    Solange dies nicht sichergestellt ist, sollte man sicherheitshalber das Fähnchen "könnte BE gefährden" (oder so ähnlich) an diesen Faden anheften.

    Das Thema hatten wir doch schon.


    Wenn du schon die Frage aufgreifst, stelle dir doch erstmal selbst die Frage welche Teile eine ABE nötigen.


    Vorrangig solche Teile von denen ein Fehler oder gar eine Gefahr auftreten können.

    Ich glaube nicht ob ein Gasdruckdämpfer einer Heckklappe oder für einen Serienmäßigen Haubenlifter eine ABE benötigen. Ist mir nicht bekannt.


    Beispiel Motorrad:


    Lenker benötigt eine ABE - Bruchgefahr usw.

    Brems- und Kupplungshebel benötigt eine ABE

    Gasgriff benötigt keine ABE



    Also alle Sicherheitsrelevanten Bauteile sowie Karosseriebauteile die eine Gefahr für andere darstellen könnten, benötigen eine ABE.


    Eine Gefahr für Fußgänger im Falle eines Unfall durch einen verbauten Haubenlifter ist nach objektiver Betrachtung nicht her leitbar. Welche Kräfte müssten auf die Motorhaube einwirken, dass ein Gasdruckdämpfer durchdringt.


    Oder das die Motorhaube sich unbeabsichtigt auf einer Autobahnfahrt öffnet. Das kann bei einer fehlerhaften Arretierung auch bei einer normalen Motorhaube ohne Lifter auftreten.


    LG Bernard

    Ich werde morgen mein 3. Haubenlifter-Set von Oleg ( bakanas ) einbauen.

    Hatte es schon in meinem 1. Ateca und im Cupra verbaut und ohne Probleme genutzt.

    Sicherlich ist es kein MUSS aber eine ANGENEHME SACHE.

    So wie ich akzeptiere, dass einige User den Haubenlift nicht möchten, erwarte ich aber auch, dass es akzeptiert wird, dass Andere ihn verbauen wollen.

    Ganz genau!


    Hier geht es ja um eine "Einbauanleitung" und um nichts anderes.


    Ich habe mir Gedanken hinsichtlich den Schaden aus dem Beitrag #284. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Einzelfall handeln. Ansonsten müsste ja jede, oder zumindest einige, Heckklappen mit Dämpfern einen potenziellen Schaden provozieren.


    LG Bernard

    Es wird wohl schwer sein, so einen Fehler nachzuweisen. Materialfehler .? (kann passieren), Einbaufehler ? (Jeder hat schon mal einen Fehler gemacht)

    Ich denke, jeder muss für sich entscheiden, ob er den Haubenlifter einbaut.

    Es kann ja auch sein, dass nur ein Gasdämpfer von 1000 defekt ist. Wasser eingedrungen usw.


    LG Bernard

    Bleib doch locker. Ich habe eine einfache Frage gestellt. Im Prinzip ging es auch nicht speziell um dich, eher darum ,warum man sich sowas, für mich überflüssiges, ins Auto baut. ;)

    Dann musst du das nächste mal mehr als ein Wort schreiben. Dann kann man deine Intension auf erkennen.


    Es gibt so vieles überflüssiges an Autos. Zur Fortbewegung wurde auch ein Trabant genügen.


    LG Bernard

    Wozu?

    Muss ich alles begründen, was ich kaufe.


    Ebenso könnte ich dich befragen wozu du dir ein Seat Ateca und keinen Dacia Duster gekauft hast. Aber es interessiert mich überhaupt nicht. Jeder wie er es möchte.


    Habe lediglich geschrieben, dass ich geneigt bin, obwohl ich hier die negative Berichterstattung eines Users, siehe #284, mitbekommen habe und auch evtl. kommentiert habe.


    LG Bernard

    Was mich aber bisher am Ateca davon abgehalten hat, war der Zuschnitt der Schaumstoffteile. Nicht das ich jeden Tag unter die Haube schaue, würden mich die verschnittenen Schaumstoffteile als Perfektionist massiv stören. Jeder hat so seine Macken.😉

    Du sprichst mir aus der Seele. :thumbup:Das waren meine Gründe warum ich es gelassen habe.


    LG Bernard

    Wollte mir mal auch einen Haubenlifterset verbauen. Und habe hier und und im Netz mal nachgeschaut. Letztendlich habe ich es aber wieder verworfen.


    Es tut mir leid um deine Erfahrung, bei den Anblick ist es mir gleich ganz anders geworden. Ich hätte vermutlich wenn es mir passiert wäre einen Anfall bekommen.


    Kannst du uns noch näheres über den Haubenlifter erklären. Ggf. wo bestellt usw. wenn möglich. Ob es unterschiede gibt. Ich weiß jetzt nicht genau wieviele so ein Produkt speziell für den Ateca vertreiben.


    LG Bernard