Alles anzeigennochmal:
darum geht es doch
nicht im Trichter, Änderung möglich
schon im Trichter, Änderung nicht mehr möglich
das gleiche wie für andere Änderungen der Konfiguration
der Händler hat damit nichts zu tun
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Ich habe nie bestritten, dass wenn das Fahrzeug im Trichter ist, Änderungen nicht mehr möglich sind.
Klar, da hat er ja auch recht! Und hätte ich vorher nicht unterschrieben, wäre das auch kein Problem!
Und die alte Garantieverlängerung ist ja auch keine Zusatzoption, sondern eine selbstständige Versicherung!
Sobald du aber die Versicherungsunterlagen zugesandt bekommen hast, hast du 2 Wochen Zeit zum Widerspruch.
Danach ist es ein bindender Vertrag!
Bei mir war es so, Kaufvertrag mit dem Autohaus geschlossen (07.03.16) Auf diesem war zusätzlich die Versicherung eingetragen. Dann kamen die neuen, günstigeren Versicherungsmöglichkeiten. Also wurde der Kaufvertrag seitens des Händlers angepasst und neu erstellt. Altes Versicherungspaket entfernt, neues hinzugefügt. Ich habe nie eine extra Versicherung unterschrieben oder externe Unterlagen dazu bekommen. Das du einen bindenden Vertrag hast, ist mir auch klar.