Beiträge von RedATK im Thema „Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)“

    Gerade dieser Punkt ist für mich der wichtigste, der Umgesetzt werden müsste, damit Unfallermittler, sicher feststellen können, wer schuld war. Damit könnte man einiges an ärger und unnötige Verfahrensprozesse einsparen aber das wichtigste ist psychischen "schmerz" der Opfer.


    Andere Dinge wie Fahrverhalten, Örtlichkeiten, bzw, "wann" fahre ich "wie" "wohin". Das muss geschützt werden.


    Sieht aber jeder anders.

    Selbst wenn du komplett unschuldig nach heutigem Gesichtspunkt bist weißt dir die versicherung womöglich anhand eines ausgelesenen Bordcomputer nach dass du 2 Km/h zu schnell warst und deshalb mitschuldig weil der Unfall sonst womöglich glimpflicher verlaufen wäre.
    Willst du das ??

    Das geht auch einfacher wie ich Smartphone DAU am Wochenende bemerkt habe. Mit dem Smartphone auf einer Webseite surfen auf der meine e-mail hinterlegt ist und im privaten e-mail Eingang auf meinem PC plötzlich eine e-mail von dieser Seite erhalten mit den genauen Daten die ich auf dem Smartphone abgefragt habe.
    Woher haben die wohl meine e-mail Adresse ??
    Habe natürlich blöderweise Tante Gurgel erlaubt meine Kontakte und mein meine e-mail App auf dem Smartphone zu lesen....


    Das Thema muss so geregelt werden, dass dir im Falle eines Falles die Versicherung oder der Gesetzgeber nicht so einfach nachweisen können das du einen wie auch immer gearteten Fahrfehler begangen hast.
    Aber insbesondere die Versicherungen werden darauf drängen eine laxe Reglung zu finden.
    die Automobilihersteller sind sicher eher daran interessiert wie sich das fahrzeug beim Unfall verhalten hat.


    Aber wie du sagst Peter wir werden da zu allerletzt gefragt werden.

    Ich gehe hier auf fast schon banale Dinge aus, wie zB.: ein Unfall mit Personenschäden auf der AB in einer Baustelle, wo du 120km/h fährst anstatt 80, du dennoch deine Unschuld beteuerst und sich das über Monate auf ein Rechtsstreit hinzieht. Unnötig und nicht im Sinne der beschädigten. Das könnte man damit schon klären.

    Ob das nun nötig ist, da gebe ich dir recht liegt immer im Auge des Betrachters.
    Als Geschädigter wäre ich froh man könnte feststellen wie schnell der Unfallverursacher wirklich gefahren ist.
    Als Beschuldigter sehe ich das natürlich ganz anders. Der Datenrekorder weißt 120 aus = 40 KM zu schnell. Da wirste dann vielleicht richtig verknackt. Der Gutachter rechnet 100 km aus = 20 Km zu schnell kommste mit blauem Auge davon.

    Andersrum kannst du leichter nachweisen, dass du keinen Fehler gemacht hast?

    Es ist ohne Datenschreiber schwerer mir einen Fahrfehler nach zu weisen wie mit.
    Und du glaubst doch wohl selbst nicht, dass nicht irgendjemand selbst wenn du unschuldig bist dir nachweisen wird, dass wenn du 5/10 sec früher gebremst hättest der Aufprall des anderen Fahrzeugs in einem andern Winkel weniger Schaden verursacht hätte.


    Wenn's ans zahlen geht werden die Versicehrungen spitzfindig...

    Nun ich habe keine Lust, dass es der Versicherung und den Sheriffs leichter gemacht wird als notwendig mir einen Fehler nach zu weisen.
    Durch solch ein Instrument bin ich immer im Nachteil gegenüber Polizei und Versicherung. Das sehe ich doch gar nicht ein.
    Die Verhältnisse müssen stimmen.

    Wie gesagt, für mich gehört Unfalldatenspeicher zwangsläufig zum Thema autonomes Fahren.

    Genauso wie die ganzen Assistenten.
    Da hast du sicher recht, dass es in diese Richtung weißt.


    Aber bevor hier nicht die ethischen Fragen geklärt sind und das wird mindestens noch 1 Generation dauern brauchen wir über autonomes Fahren vermutlich auch noch nicht darüber weiters diskutieren.


    Aber über "Überwachung" welcher Art auch immer sollte schon nachgedacht werden...

    @Peter


    Wie soll das mit dem löschen funktioniern wenn ich womöglich schwer verletzt im Auto festhänge und nur noch froh bin wenn ich überlebe.


    Ich befürchte, dass über kurz oder lang von Seiten der Versicherung und Seiten der Polizei hier die Beweisumkehr schleichend eingeführt wird.
    Die Sheriffs müssen dir heute beweisen, dass du womöglich den Unfall verursacht hast - was nicht immer einfach ist.
    Mit Datenschreiber ist das um einiges leichter.


    Die Versicherung wird dir aus jedem Detail, dass auf einen noch so kleinen (Fahr)fehler - z.B. Nasebohren während der Fahrt, wobei du nur ein Hand am Lenkrad hast - hinweist einen Strick drehen und nicht zahlen wollen. Egal ob du Schuld hast oder nicht. Da kann dann aus nur mal Nasebohren bereits 50% Teilschuld hochgerechnet werden und irgendein Jurist winkt dass dann auch noch durch...


    Ich sehe das Thema ohne klare rechtliche Vorgaben mehr als kritisch.

    @Peter


    Soweit ich das bisher verstanden habe muss doch jedes fahrzeug das neu zugelassen wird ab 2018 einen solchen "Fahrtenschreiber" im Fahrzeug haben.
    Da kannst du nix dagegen machen.
    Und glaube mir ab Wek wird da schon alles mögliche zu überprüfen sein und über kurz oder lang werden die Versicherungen und der Innenminsiter schon dafür sorgen, dass alles mit geschrieben wird. Ob uns das gefällt oder nicht.
    Zur Not wird es mit "innerer Sicherheit" gerechtfertigt.
    Muss ja wissen wann und wo du dich mit deiner Freundin getroffen hast ;)