Beiträge von Sakuwa im Thema „Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)“


    Das Thema muss so geregelt werden, dass dir im Falle eines Falles die Versicherung oder der Gesetzgeber nicht so einfach nachweisen können das du einen wie auch immer gearteten Fahrfehler begangen hast.


    Gerade dieser Punkt ist für mich der wichtigste, der Umgesetzt werden müsste, damit Unfallermittler, sicher feststellen können, wer schuld war. Damit könnte man einiges an ärger und unnötige Verfahrensprozesse einsparen aber das wichtigste ist psychischen "schmerz" der Opfer.


    Andere Dinge wie Fahrverhalten, Örtlichkeiten, bzw, "wann" fahre ich "wie" "wohin". Das muss geschützt werden.


    Sieht aber jeder anders.


    Dann hast du es nicht richtig gelesen. Ich sagte es gibt zu viele egoistische Fahrer, denen das wohl anderer egal ist Hauptsache sie kommen mit einem blauem Auge davon.


    Mein Szenario ist wie oben beschrieben. dass der Schuldige zu schnell war und das Opfer in diesem Zuge nicht anders reagieren konnte. Ich geh von einer eindeutigen Sache aus. Bei deinem Beispiel wäre meiner Meinung dennoch das Verursacherprinzip anzuwenden, da der andere es vielleicht hätte lindern "können" aber nicht damit rechnen muss, da nach Verkehrsregeln eine vorgeschriebene Geschwindidkeit von 80 und nicht 120 herrscht. Dass das Thema kompliziert werden, kann sehe ich genauso aber ich gehe hier von Schutz für Geschädigte aus und das ist heutzutage so nicht gegeben. Da die Versicherungen, wie man Vorredner jetzt schon alle Mitteln versuchen das Opfer soweit zu beschuldigen, damit für die Versicherung besser bei raus kommt.


    Ich hatte selbst schon so ein Unfall, wo ich nicht unverletzt bei rauskam und mich nach allen Regeln gehalten habe aber der andere nicht. Es ging über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten, dass war ein Geschädigter einfach nicht schön. Einsicht vom Verursacher? Null...

    Ob das nun nötig ist, da gebe ich dir recht liegt immer im Auge des Betrachters.Als Geschädigter wäre ich froh man könnte feststellen wie schnell der Unfallverursacher wirklich gefahren ist.
    Als Beschuldigter sehe ich das natürlich ganz anders. Der Datenrekorder weißt 120 aus = 40 KM zu schnell. Da wirste dann vielleicht richtig verknackt. Der Gutachter rechnet 100 km aus = 20 Km zu schnell kommste mit blauem Auge davon.


    Der verletzte mit einem Bruch oder Schleudertrauma kann dann vom blauem Auge reden, dass er noch lebt?


    Auch mein Beispiel war von wirklichen 120km/h (mit Abzug dann halt 110km/h) die rede, da glaub ich einem Rekorder mehr als einem Gutachter.


    Frage mich nur, warum man als Beschuldigter nicht zugeben kann einen Fehler gemacht zu haben?



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    Zum Thema:


    Zumindest bin ich froh drüber, dass dieses Pflicht wird, da es doch zu viele egoistische Fahrer gibt die trotz Schuld alles von sich weisen wollen.



    Eigentlich haben schon so gut wie alle moderne Autos solche Aufzeichnungsgeräte, zumindest alle die einige Assistenten am Bord haben

    Es ist ohne Datenschreiber schwerer mir einen Fahrfehler nach zu weisen wie mit.
    Und du glaubst doch wohl selbst nicht, dass nicht irgendjemand selbst wenn du unschuldig bist dir nachweisen wird, dass wenn du 5/10 sec früher gebremst hättest der Aufprall des anderen Fahrzeugs in einem andern Winkel weniger Schaden verursacht hätte.


    Wenn's ans zahlen geht werden die Versicehrungen spitzfindig...


    Glauben wir reden beide aneinander vorbei :)


    Du gehst ziemlich auf ein worst case Szenario aus. Ich gehe hier auf fast schon banale Dinge aus, wie zB.: ein Unfall mit Personenschäden auf der AB in einer Baustelle, wo du 120km/h fährst anstatt 80, du dennoch deine Unschuld beteuerst und sich das über Monate auf ein Rechtsstreit hinzieht. Unnötig und nicht im Sinne der beschädigten. Das könnte man damit schon klären.


    Glaube kaum, dass man hier eine nadel im Heuhaufen ranziehen könnte. Eine Art Teilschuld bekommt man ja meist eh, weil: man müsste sich nicht in ein Auto setzen und fahren.


    Bei deinem Beispiel wäre ich ganz klar bei dir und die unfallschuld müsste daher auf eindeutige Fakten beruhen, als auf, was wäre wenn er 5/10sec schneller reagiert hätte.



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    An meinen Handy kann man nicht meine Reaktionszeiten oder andere Unfallrelevante Dinge auslesen.


    Sorry für OT aber doch kann man. Anrufe (nicht über Freisprech sondern "normal", genaues Tippverhalten (Nachrichtenschreiben, etc.) kann man auslesen lassen




    Für mich ist es nicht mal relevant im Bezug auf autonomes Fahren, sondern in der Richtung, dass niemand seine Schuld zugibt, weil er Angst hat wegen Versicherungen und weiteren Folgen.


    Natürlich müsste es klar definiert werden, inwieweit diese Aufzeichnungen in Betracht werden können. Eine Hand am Lenker heißt noch lange nicht, dass ich in der Nase bohre. Könnte ja auch gerade schalten.


    Aber da stimme ich den Kritikern überein. Es müsste klar definiert werde aber fakt ist, wenn ich ohne Blinken eine kurve fahre oder 15km/h zu schnell bin habe ich, auch wenn ich keine Hauptschuld habe auch eine Teilschuld.

    Ich würde es sehr befürworten!


    Allein der Gedanke, es hat jemand schuld am Unfall und der würde das löschen können um es damit zu "verschleiern", gehen mir die Nackenhaare hoch.


    Das System sollte dann halt so zu interpretieren sein, dass es auch zuweisbar ist.


    Wenn ich 50 km/h fahre, wo 30 erlaubt sind und ich erwische ein Kind, denn ist es doch klar was Sache ist...


    Da gefühlt immer mehr Verkehr ist und Verkehrsteilnehmer alles vergessen, was in der Fahrschule gelehrt wird ( z.B. Wofür stehen Schilder mit roter Umrandung und einer Zahl drin), sehe ich das zumindest für den Unschuldigen einen großen Vorteil.