Das mag zwar ganz witzig sein, ist aber meiner Meinung nach eindeutig verboten.
StVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an
zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in
einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);
D.h. die Zulassung geht verloren.