Normalerweise äußere ich mich nicht zum Thema erlaubt oder nicht. Aber , der Nutzen einer früheren Wahrnehmung ist absolut irrelevant , wenn dir einer hinten drauf fährt. Stellt ein Gutachter nach einem Unfall fest , daß du Leuchtmittel verbaut hast , die nicht zulässig waren , wirst du dich an den Unfallkosten beteiligen. Wie hoch wird ein Gericht bewerten . Da kannst du mit Helligkeit und sonstigem argumentieren , so viel du willst. Es gibt Gesetzte , die die Helligkeit regeln , alles andere kann schnell als blenden ausgelegt werden. Also möchte ich hier nur ausdrücklich davor warnen , Leuchtmittel zu verbauen , die nicht erlaubt sind . Eventuelle Folgen müssen hier jedem bewusst sein. Ich bin auch sehr erstaunt darüber , wie von manchen das Thema bagatellisiert wird oder mit der fadenscheinigen Begründung " sieht doch besser aus " verbaut wird . Wer schon einmal die Kosten eines Unfalls selber tragen musste , kann ein Lied davon singen , da müssen nicht einmal Personenschäden vorliegen.Der Sinn eines öffentlichen Forums sehe ich ehrlicherweise darin , von diesbezüglichen gesetzteswidrigen Umbauten abzuraten.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas, nun laß aber bitte die Kirche im Dorf. Ja, es ist unzulässig, solche Leuchtmittel zu verbauen. Und von mir aus gibt es eben Gründe für die Nichtzulassung. Aber eben keine, die Rückleuchten nur halb-LED zu konstruieren.
Im Falle eines Auffahrunfalls spricht aber erst einmal alles gegen den Hintermann (wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld). Und der muß beweisen (nicht behaupten), daß das unerlaubte Leuchtmittel ihn derart irritiert oder geblendet hat, daß er nicht rechtzeitig zum Stehen kam. Viel Spaß dabei. Und bei tatsächlichem Ärger einfach mal den Anwalt wechseln.
Was einem passieren kann, wenn es bspw. ein den Unfall aufnehmender Polizist bemerkt, wurde igendwo in diesem Forum von einem ATK-Fahrer aus Aachen berichtet: Glaube, es waren 70 € Bußgeld + ein außerplanmäßiger Besuch beim TÜV.