Beiträge von Hippocampus im Thema „LED-Heckblinker“

    Markus, ich glaube jetzt verstehe ich deine Einwände. Ich glaube wir haben beide Recht und reden nur aneinander vorbei.
    Um wieder aufs Thema zurückzukommen beziehe ich mich auf den Wechsel von Glühbirnen und Antennen :D


    § 20 StVZO regelt die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Fertigung von Serienmodellen, sprich für alle zu produzierenden Ateka. Sollte im Laufe der Jahre etwas an der Serienproduktion geändert werden, z.B. die Umstellung auf LED-Blinker, dann wird vermutlich eine neue Betriebserlaubnis für den Bau des Ateka erforderlich sein.
    Damit wirst Du dich beschäftigen, nehme ich an.


    § 19 StVZO regelt das Einzelfahrzeug nach Inbetriebnahme. Also wenn ich meine Glühbirne im Blinke eigenmächtig gegen LED tausche oder eine andere Antenne verbaue. In diesem Fall benötigt die LED-Birne oder die neue Antenne eine eigene ABE, die ständig im Fahrzeug mitzuführen ist. Bei (handelsüblichen) Antennen sind die mit in der Verpackung drin (nicht bei dem China-Kram). Bei LED-Birnen ist ebenfalls keine ABE dabei, weil diese nicht zugelassen sind.
    Auf diesen Paragraphen hatte ich mich bezogen.

    Eine handelsübliche Antenne bringt seine eigene ABE mit. Das reicht aus, damit die BE des Fahrzeuges nicht erlöscht. Ein Radio ist für die Erteilung / das Erlöschen der BE nicht relevant.


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    Woher habt ihr diese Erkenntnisse bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis?
    Die Betriebserlaubnis erlöscht doch nur wenn durch einen Umbau die Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder das Geräusch / Abgasverhalten sich ändert. Der Austausch einer Antenne sollte nicht zwangsläufig unter eine der 3 Alternativen fallen, im Gegensatz zu blendenden LEDs.


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    Ich muss bei dieser Diskussion die vermeintlich übereifrigen Polizisten ein wenig in Schutz nehmen.
    Bei einem 70 Euro teuren Verstoß haben die Polizisten streng genommen kein Ermessen mehr, denn alles im Bußgeldbereich ist zu verwarnen. Zudem weiß jeder Fahrzeugführer, dass der Einbau dieser LEDs verboten ist. Wenn man sich über das geltende Recht hinweg setzt und dann erwischt wird, sollte man es sportlich nehmen und kurz mal drüber nachdenken, wer die Ursache für den Verstoß gesetzt hat.


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