@bauks
Das ist so nicht ganz korrekt.
Scheinwerfer als Bauteil des Fahrzeugs werden für die Zulassung bauartgeprüft. Jede Änderung derselben, sprich Lackierung, Folierung oder ggf. auch andere Leuchtmittel ohne Zulassung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Erlischen der Betriebserlaubnis , bedeutet das, dass Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf, und dann hat man auch den Versicherungsschutz verloren.