Beiträge von Caferacer im Thema „LED-Heckblinker“

    @bauks
    Das ist so nicht ganz korrekt.


    Scheinwerfer als Bauteil des Fahrzeugs werden für die Zulassung bauartgeprüft. Jede Änderung derselben, sprich Lackierung, Folierung oder ggf. auch andere Leuchtmittel ohne Zulassung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Erlischen der Betriebserlaubnis , bedeutet das, dass Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf, und dann hat man auch den Versicherungsschutz verloren.

    Die freundlichen Polizisten , sind heutzutage ja schließlich auch immer auf den neusten stand, und das diese LEDs nicht erlaubt sind habe ich am Anfang des Treads schon erwähnt.Denke mit 70 Euro Bußgeld wird’s evtl. noch einen Punkt in Flensburg geben.
    Die meisten Leute Bedenken bei solch Umbauten ja auch nicht , das bei einem Unfall sogar der Versicherungsschutz wegfällt,wenn nicht zugelassene leichtmittel verwendet werden.