Weils leider gerade bei uns in Wien aktuell ist:
-> http://epaper.heute.at/#/documents/180507_HEU/8 Seite 9 ... mir fällt dazu nix ein, was man öffentlich sagen dürfte ...
Ich habe auch eine entsprechende Anfrage beim ÖAMTC gestellt, weil ich weder ein Bundesgesetzt noch einen §13 oder auch §134 gefunden habe (der im Artikel zitiert wird) mit dem das verboten wäre.
Also nur für den Fall dass dies kein Fake ist ....
Ich habe mal ein wenig gesucht und diesen Beitrag aus einem anderen Forum aus dem Jahr 2010 gefunden. Anscheinend ist es kein Fake olli.
KFG §27 (1): "Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. ..."
Meinung Autor: Quelle: http://www.astra-g.de/showthre…und-hinten-strafbar/page2
Das bedeutet: Der Name oder die Marke müssen am Fahrzeug vollständig sichtbar angebracht sein - und das ist auch ohne Embleme der Fall! Nämlich auf der Herstellerplakette, wo auch Farbcode und so stehen. In dem §27 steht nicht,dass es von außen gut sichtbar sein muss! Darauf würde ich mich im Falle des Falles berufen.