Beiträge von Hippocampus im Thema „unverbindlicher Liefertermin, sehr unterschritten“

    Eigentlich kann der entscheidende Zeitpunkt für den Beginn einer Garantie und/ oder Gewährleistung ja nur der Übergabezeitpunkt sein.
    Was passiert denn, wenn der Hersteller ein Neufahrzeug 7 Monate im Werk stehen hat? Was passiert, wenn ich meinen Ateka endlich bekomme und ihn 7 Monate nicht zulasse? Gibt es dann keine Garantie oder Gewährleistung?

    Man sollte Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen. Soweit ich weiß, bekommt man vom Autohändler eine Gewährleistung. Diese beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges. Eine Garantie wir vom Hersteller gegeben. Diese müsste eigentlich bereits früher greifen, nämlich bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs an das Autohaus.
    Eine Garantie ist aber meistens auch eine freiwillige Leistung des Herstellers. Somit können die Rahmenbedingungen der Garantie von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ausfallen.