Das eine ist die Typzulassung ARONA (KJ) das andere sind Typgenehmigung, in diesem konkreten Fall eine die die Schadstoffe betrifft.
Es gibt kein neues ARONA Model was eine neue Typzulassung erhalten hat, das ist erst bei einem Modellwechsel der Fall.
Der nächste LEON (IV) wird eine neues Modell mit einer neuen Typzulassung sein.
Hi,
Hmmm, wie gesagt, ich lese die Gesetzeslage etwas anders. Wo die Wahrheit tatsächlich liegt, müssten im Zweifel die Gerichte entscheiden. Daher: "Wo kein Kläger, dort kein Richter..."
Und by the way, bei der "neuen" Typengenehmigung" wurde nicht nur der Abgaswert genehmigt/verändert...
Und Nein, ich will und werde es nicht einklagen...