Beiträge von victor hugenay im Thema „Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)“

    (.........)Eine Wertminderung gab es leider nicht. Die Versicherung argumentierte, "Es ist wieder alles im Orginalzustand". Einen Rechtssteit wollte ich nicht.

    Hallo Cappuccino, zunächst echt bitter, obgleich es immer schlimmer hätte kommen können. Allerdings hätte ich an deiner Stelle auf die Wertminderung auch unter Hinzuziehung eines Anwalts bestanden. Da Originalteile ausgetauscht werden mussten - soweit ich das verstanden habe - gilt dein Fahrzeug als Unfallfahrwagen und wird Dir bei einem etwaigen Verkauf mit Wertminderung ausgelegt werden.