Beiträge von ThomasB. im Thema „Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)“

    Mein gut gemeinter Rat (an alle):


    Nehmt euch immer (!), wenn ihr Geschädigter seid, einen Anwalt. Die Versicherungskonzerne gehen dazu über, bei nahezu allen gemeldeten Schäden Abzüge anzusetzen (Argumentation: Die eigene Versicherungs-Vertrags-Butze aus dem Hinterhof am Bahnhof macht es deutlich billiger, als die Hersteller-Vertragswerkstatt), überweist euch die errechnete Schadenssumme ihrer Hinterhof-Werkstatt und lässt es darauf ankommen, dass ihr sie für den Rest verklagt. Problem: Der Anwalt hat dann keine Lust mehr, weil sich sein Honorar dann nur noch an der Differenz dieser beiden Summen misst.


    Eure Rechte sind also, wenn ihr Geschädigter seid (im Groben):


    -Ein Anwalt, der euch vertritt
    -Eine Reparatur bei eurer (!) Werkstatt nach Wahl
    -ein Gutachter (bitte selber wählen, wenn die Schadenssumme nicht unerheblich ist - Stichwort Schadensminderungspflicht)
    -das Recht, nach Gutachten/KVA abzurechnen (d.h. die Kohle einzustreichen), dann aber ohne die ausgew. Umsatzsteuer im Gutachten/KVA und u.U. mit Abzug, wenn kein Beweis einer (Selbst-)Reparatur erbracht wird.


    Ich empfehle auch immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (kostet wenig, hilft viel)