Warum ist doch sehr einfach!
Wenn du dein Auto verkaufen möchtes, dann kommt meist die erste Frage, ist der Wagen unfallfrei.
Dann sind die ersten schon weg, egal was du den Intressenten auch erzählst und auch belegSt durch ein Gutachten.
Der Rest der übrig bleibt, versucht dann meist den Preis zu drücken, ja der hatte ja einen Unfall usw.
Sollte jemand an dem Fahrzeug interesse haben und es stehen genau 2 gleiche Fahrzeuge zur Auswahl, einer mit Vorschaden und einer ohne.
Welches Auto wird gekauft?
Als Ausgleich für diese Faktoren ist die Wertminderung gedacht.
Wie bereits geschrieben, hat das Gericht im Urteil genau darauf hingewiesen, dass der Vorschaden, beim Verkauf angegeben werden müsse.