Das ist natürlich ärgerlich. Vor allem wenn man noch was gehört hat und dann später den Schaden feststellt.
Beiträge von useless im Thema „Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)“
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Um jetzt auch noch meinen Senf dazuzugeben:
ICH kann mir nicht vorstellen, dass ohne Beilackierung des vorderen Kotflügels und der hinteren Türe KEIN Farbunterschied sichtbar ist.
Wenn er dann mal in gutem Licht parkt, sieht man von weitem die nachlackierte Türe.
Wenn dem wirklich so wäre, wäre das Thema spot repair ja wieder in der Versenkung verschwunden.
Bei meinen A4 hatte ich mir auch ne böse Macke oberhalb am und oberhalb vom Radkasten hinten eingefangen.
Der war da ca. 6 Jahre alt und in Moro Blau Metallic lackiert. Da war hinterher bei keinen natürlichen Lichtverhältnissen trotz spot repair ein Unterschied wahrnehmbar.
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Korrekt, aber es heißt zwar „...Pflicht...“ aber man ist nicht verpflichtet, eine solche zu haben wenn ich recht erinnere.
Und wo genau habe ich jetzt was anderes gesagt oder angedeutet?
Ich habe nur gesagt das solche Schäden von meiner privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden und ich daher nicht Gefahr laufen bei der Haftpflichtversicherung vom Auto zurückgestuft zu werden.
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Wenn ich beim Aussteigen aus dem Auto meine Türe in ein anderes Auto rammen würde, wird dieser Schaden von meiner Privaten Haftpflichtversicherung übernommen ( R+V )
Da besteht noch nichtmals die Gefahr einer Rückstufung, da die Versicherung vom Auto gar nicht greifen muss.
Ob das mittlerweile bei allen Versicherungen geboten wird weiß ich allerdings nicht.