Beiträge von Juba im Thema „Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)“

    Vollkasko kann man da natürlich machen aber durch die Selbstbeteiligung und vor allem durch die (Schlechter-) Stufung des Schadenfreiheitsrabattes zum nächsten 01.01. „lohnt“ sich so ein Schaden meist erst ab ca 1.000,- EUR für die Vollkasko. Sonst zahlt man unterm Strich über die nächsten paar Jahre deutlich mehr Versicherungsbeitrag als der Schaden eigentlich wert war.

    Die genaue (vertragsspezifische) Grenze, ab welcher Höhe ein Schaden über Vollkasko reguliert werden sollte, kann man vor Anmeldung des Schadens bei seinem Versicherer erfragen - natürlich auch, wie sich der Beitrag durch den eingereichten Schaden zum 01.01. ändert (ca.).

    Bei Teilkasko und Teilkaskoschäden (Glasbruch, Tierunfall, Diebstahl usw) gibts übrigens keinen Schadenfreiheitsrabatt - also auch keine Rückstufung im Schadenfall;)