Beiträge von bauks im Thema „Garantie, Verlust der selben und Erlöschen der Betriebserlaubnis“

    Richtig und wichtig ist zu wissen ist, dass selbst Eintragungen und Gutachten lediglich versicherungstechn. Absicherung bieten (Ausschluss grober Fahrlässigkeit). Im Falle eines Unfalls ist der Fahrzeug-Hersteller NICHT in der Pflicht. Hier muss man eher gegen den Hersteller des Zubehörteils vorgehen wenn es zu einem Schaden kommt. Auch den TÜV kann man kaum belangen - allenfalls wenn "grobe Fahrlässigkeit" bei der Abnahme nachgewiesen werden kann.
    Aber mehr als Begutachtungen durch den TÜV usw. kann man als Anwender ja nicht machen (wenn man es unbedingt möchte) - der Hersteller wird seine Garantie diesbzgl. natürlich nicht erweitern. ;)