Richtig und wichtig ist zu wissen ist, dass selbst Eintragungen und Gutachten lediglich versicherungstechn. Absicherung bieten (Ausschluss grober Fahrlässigkeit). Im Falle eines Unfalls ist der Fahrzeug-Hersteller NICHT in der Pflicht. Hier muss man eher gegen den Hersteller des Zubehörteils vorgehen wenn es zu einem Schaden kommt. Auch den TÜV kann man kaum belangen - allenfalls wenn "grobe Fahrlässigkeit" bei der Abnahme nachgewiesen werden kann.
Aber mehr als Begutachtungen durch den TÜV usw. kann man als Anwender ja nicht machen (wenn man es unbedingt möchte) - der Hersteller wird seine Garantie diesbzgl. natürlich nicht erweitern.