...wenn die eine Typgenehmigung und die Welle haben, dann wäre das toll, werden sie aber wohl nicht bekommen. Sonst gilt wie immer in D für die Lichtanlage, Änderungen z. B. Led statt Glühobst = Ab zum TÜV nach Polizeikontrolle, Betriebsgenehmigung ist sofort futsch! Teuer, ärgerlich und unnötig...
Entweder legal oder hohes Risiko!