Beiträge von LOWO im Thema „Absturz Virtual Cockpit & Multimedia Einheit“

    Vor allem ist das kein unerheblicher Fehler, sondern ein Sicherheitsaspekt! Die Geschwindigkeit muss angezeigt werden.

    Dein Händler muss unverzüglich aktiv werden!

    Ich habe einen Auszug aus einem anderen Forum kopiert:





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    § 5 FZV. Da bei einer Verkehrskontrolle Gefahr im Verzug vorliegt, darf aber die Polizei nach landesrechtlichen Bestimmungen selbst tätig werden und das Fahrzeug selbst stilllegen.

    Ein Geschwindigkeitsmesser ist in allen Fahrzeugen, die schneller als 30 km/h fahren können, zwingend erforderlich, § 57 StVZO.