Beiträge von smokeybear im Thema „ATECA: Ausgangsdatum für 1. Wartung/Inspektion - Angaben im Bordcomputer verbindlich?“

    VORWEG:

    Ich habe die o.g. identische Fragestellung und Nennung meiner aktuellen Angaben (inklusive des Fahrzeugident) inzwischen auch an SEAT Deutschland geschickt und warte derzeit auf deren Antwort.

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    Wenn ich Euch oben richtig verstanden habe, fällt nach nur einem Jahr Nutzung (sofern 30.000km nicht erreicht werden) weder Inspektion, noch Ölwechsel an. Richtig?


    Anderseits:

    Spricht auch das Bordbuch


    a)

    --> in Sachen Inspektion "nach Service-Intervall-Anzeige" --> konkret bei mir - Stand 22.10.2018 und gut 6.400km Laufleistung - 23.600km ODER 193 Tage bis Inspektion --> somit würde ich bei meiner Fahrleistung etwa Anfang Mai 2019 landen



    b)

    --> in Sachen Ölwechsel "nach Service-Intervall-Anzeige" --> konkret bei mir - Stand 22.10.2018 und gut 6.400km Laufleistung - 23.600km ODER 558 Tage bis Ölwechsel --> somit würde ich bei meiner Fahrleistung etwa Anfang Mai 2020 landen


    Aus dem würde ich - Stand jetzt - schließen:


    Wenn ich also Anfang Mai 2019 erstmals zur Wartung in die Werkstatt gehe, bin ich keinesfalls "zu spät" sondern bestenfalls "zu früh" dran, weil


    1) vorher keine 30.000km erreicht werden

    2) weil ich - in Sachen der Inspektion - unter Berücksichtigung der Service-Intervall-Anzeige bei Anfang Mai 2019 lande (d.h. 22.10.2018 plus 193 Tage gem. Service-Intervall-Anzeige)

    3) im Regelfall die 1. Inspektion, wie auch der 1. Ölwechsel nicht erst nach einem Jahr, sondern nach 2 Jahren (bzw. 30.000km, je nachdem, was zuerst eintritt) anfällt.


    Somit ist es bei mir eigentlich auch "egal", ob der Tag der Erstzulassung (19.3.2018) oder der Tag der Übergabe als Ausgangsbasis (5.5.2018) herangezogen wird.

    Entscheidend dürfte sein, wann die Übergabe-Inspektion gemacht worden ist... das wird in Deinem Fall am 04.05.2017, also 1 Tag vor der Übergabe gewesen sein. Damit wäre von einer Inspektion zur nächsten genau ein Jahr vergangen und Du bist safe! ;)


    Mal einen Blick ins Serviceheft riskiert? :/

    Übergabeinspektion gem. Serviceheft: 19.3.2018


    Was ist mit den (abweichenden) Angaben, die sich aus dem Bordcomputer ergeben? Nichts??


    Ich meine, es muß doch eine einheitliche, verbindliche Sicht der Dinge geben, oder??


    Würde mich doch wundern, wenn es bei 100 Foren-Mitgliedern dazu 101 "Meinungen" dazu gibt.

    Verkaufender Händler = der Händler, bei dem das Fahrzeug (als: Tageszulassung) gekauft wurde.

    Wartender Händler = der Händler, bei dem das Fahrzeug gewartet und repariert werden wird.

    (Verkaufender Händler ist einige hunder Kilometer entfernt. Daher gibt es einen anderen, wartenden Händler in meiner Nähe)

    Wenn wir die "Erstbesitzer-Definition" hier außer Acht lassen, helfen die Erläuterungen hoffentlich dabei, die eigentliche Fragestellung

    " Ausgangsdatum für 1. Wartung/Inspektion - Angaben im Bordcomputer verbindlich? "

    dieses Threads bitte zu klären.




    Danke sehr!

    Hallo Kollegen!


    Mir ist nicht ganz klar, welches Ausgangsdatum maßgeblich für die 1. Inspektion/den 1. Ölwechsel maßgeblich ist. (Kilometer spielen bei meiner Fahrleistung von 15.000km p.a. keine wirkliche Rolle).


    Ist es das Erstzulassungsdatum oder das Übergabedatum?


    Hintergrund:


    Ich habe meinen Ateca als Tageszulassung (19.3.2018) gekauft. Die Übergabe war am 5.5.2018 mit KM-Stand 10. Ich bin der erste Besitzer.


    Im Bordcomputer finde ich - bei einer Laufleistung von etwas über 6.400km - heute (also: 22.10.2018) die folgenden Hinweise unter "Service":

      a) 23.600km ODER 193 Tage bis Inspektion 

    b) 23.600km ODER 558 Tage (also: plus 365 Tage bzw. plus 1 Jahr) bis Ölwechsel.


    Wenn ich - in Excel - auf's heutige Datum 193 Tage hinzurechne, lande ich im Kalender beim 3.5.2018. Das etwa sollte dann das Detum für die 1. Inspektion sein.


    Somit scheint das Übergabedatum den Ausschlag zu geben, richtig?


    So hat es der verkaufende Händler offensichtlich im Fahrzeug hinterlegt.


    Der wartende Händler wird ein anderer Händler sein.


    Ich möchte nur sichergehen, das System richtig zu verstehen/lesen und mich darauf verlassen zu können, was dem Bordcomputer zu entnehmen sind.


    Ich gehe doch davon aus, dass die Daten aus dem Bordcomputer hier - für mich, wie auch den wartenden Händler - maßgeblich (verbindlich) sind und ich nicht, wenn ich im Mai 2019 zur Inspektion aufschlage, vom wartenden Händler in Kenntnis gesetzt werde, dass ich schon im März hätte kommen müssen und meine Garantie jetzt "hinüber" ist.


    Danke vorab für ein paar klärende Meldungen!